Impressum

Lucia Ricciardi
Bühlackerweg 24
8405 Winterthur

Wieso wollen wir das Verfahren weiterführen

Wieso wollen wir das Verfahren weiterführen?

Jeder Verfahrensschritt hat seine juristischen Leitplanken. Jetzt ist folgendes wichtig zu wissen: In der Sache selber können keine neuen Argumente eingebracht werden. Einfach ausgedrückt bedeutet dies, was jeder vorgebracht hat, kann jeder für sich vollumfänglich „verteidigen“ und muss gegenüber dem Gericht die (falsche) Behandlung seiner Argumente oder die (falschen) Folgerungen der bisherigen Instanzen darstellen. Es stellt sich damit die Frage, wieso wir uns nicht allein auf den vom SRC angekündigten Weiterzug verlassen? Die Antwort ist nicht einfach: Erstens wissen wir nicht, was in den einzelnen Beschwerden geschrieben wurde oder wird. Damit lässt sich nicht ausschliessen, dass nicht alle Argumente in den anderen Beschwerden enthalten sind. Würden wir also auf einen Weiterzug verzichten, wären alle Argumente die wir damals einzig vorgebracht haben, verloren.

Wir haben auf mehreren Ebenen versucht rechtzeitig an diese Informationen zu kommen um allenfalls mittels Kooperation die Aufwendungen jetzt minimieren zu können. Leider ohne Erfolg!

Geübte Augen im Lesen von Urteilen, haben jedoch Merkmale erkannt, welche im Verwaltungsgerichtsverfahren unüblich sind. Dabei scheint in der abweisenden Begründung das Gericht mit mehreren Punkten Schwierigkeiten gehabt zu haben. Insbesondere wäre hier eines der unsrigen Argumente zu nennen. Wenn wir es als „unseres“ bezeichnen, scheint dies aufgrund der Wortwahl tatsächlich so zu sein! Dies ist jedoch nun Gegenstand der neuen Rechtsschrift die noch zu erstellen ist. Deshalb wäre es vermessen von uns, aktuell die Situation zu bewerten. Wir lassen die Spezialisten daran arbeiten!

Rechtliches Erbe

Rechtliches Erbe

Bei der Beschwerde ans Zürcher Verwaltungsgericht musste eine Person gefunden werden die als Beschwerdeführer auftritt. Zum damaligen Zeitpunkt war der entstandene Zeitdruck aufgrund der Beschwerdefrist (welche vom Regierungsrat bekanntlich gekürzt wurde) der Grund, wieso auf die Bildung eines regulären Vereins mit Statuten etc. verzichtet wurde. Im Gegensatz zum SRC musste deshalb eine Einzelbeschwerde eingereicht werden.  Für diese Aufgabe hat sich Lucia Riccardi damals zur Verfügung gestellt. Dies wiederum hat zur Folge, dass das Urteil nun ebenfalls „persönlich“ ist und nur vom Adressenten, also Lucia Riccardi, jetzt weitergezogen werden kann. Damit steht sie unabdingbar in der ersten Verantwortung.

Gleiches gilt für die entstehenden Kosten aus der Rechtsprechung. Für diesen Weiterzug werden die Rechnungen an Lucia gestellt werden.

Erneut sind an diesen Weiterzug Fristen gebunden. Durch die Gerichtsferien sieht es in einer ersten Wahrnehmung entspannt aus. Nur sind massgebliche Leute eben tatsächlich auch im Urlaub, was alles deutlich relativiert!

Orientierung zu den Personalien

Orientierung zu den Personalien

Manche mögen sich gewundert haben, dass hier andere Namen als Initianten in den Vordergrund gerückt sind und andere verschwunden. Einige massgebliche Mitstreiter haben sich oder wollen sich anderweitig engagieren. Wir bedauern dies, da damit Ressourcen neu aufgebaut werden müssen, welche eigentlich als Basis für diesen weitergehenden Schritt dienen könnten und bereits erarbeitet worden sind, dem jetzigen Team jedoch nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir wollen nicht darum streiten und damit die hier angestossene Weiterführung womöglich gefährden.

Im rechtlichen Teil ist kurz erläutert, wieso Lucia Riccardi den Frontlead übernommen hat.

Auch wenn es nach Aussen nicht klar ersichtlich ist, wissen wir, dass viel Arbeit auf uns zukommt. Wenn du dich also persönlich einbringen willst um uns zu unterstützen, melde dich. Wir haben genügend Aufgaben die an der äussersten Front oder aber im stillen Hintergrund zu erledigen sind. Gerne posten wir Dich auch als Unterstützer in der Sache!

Die Sache

Die Sache

Wie aus den Medien mittlerweile hinreichend bekannt, hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich das Vorgehen des Regierungsrates gestützt und die Beschwerden abgelehnt.

Unser Fokus richtet sich alleine um die Rottweiler und allenfalls weitere gefährdete Rassen die so auf diese Liste sollen.

Wir haben uns deshalb entschlossen, das Urteil weiter ans Bundesgericht zu ziehen. Im Folgenden könnt ihr weitere Informationen zu allgemeinen Fragen den folgenden Rubriken entnehmen. Gegebenenfalls werden wir diese erweitern, wenn sich uns ein entsprechender Bedarf zeigt.

Spenden

Zürcher Kantonalbank
IBAN CH54 0070 0114 9037 1406 8
Bankkonto-Nr. 1149-3714.068

Geld

Die Wenigsten haben unerschöpfliche Geldquellen. Mit grossem Dank an alle Spender sind im ersten Verfahrensschritt mehr als Fr. 18‘000.- zusammengekommen. Das Ziel wurde also knapp verfehlt, dennoch dokumentiert die breite Spendergemeinschaft das ernsthafte Interesse vieler Leute an der Sachfrage.

Klar ist jedoch schon jetzt, dass die bisherige Rechnung damit schon nicht aufgeht. Das genaue Defizit ist noch nicht bekannt, da es massgeblich vom Urteil des Bundesgerichts weiter beeinflusst werden wird.

Was aber auch klar ist: Wir sind auf neuerliche Spenden angewiesen! Die anstehenden Ausgaben sind von einer einzelnen Person einfach nicht zu tragen. Recht zu haben ist das eine, recht zu bekommen jedoch ist teuer in der Schweiz! Wir alle würden von einem positiven Urteil profitieren und uns darüber freuen. Solidarisches Verhalten ist einmal mehr gefragt. Wir hoffen natürlich, dass die Ferienkasse nicht ein Budgetloch gerissen hat und möchten uns für jeden gespendeten Franken bereits an dieser Stelle bedanken!

Ein Commitment möchten wir jedoch abgeben: Die Spenden werden ausschliesslich für entstehende Verfahrenkosten und Informationserbringungen verwendet. Sollten unerwarteterweise Überschüsse entstehen, würden diese einer noch zu bestimmenden, wohltätigen Tierorganisation zur Verfügung gestellt!

Hundetraining als Einnahmequelle

Hundetrainings sind für einige von uns die berufliche Ausrichtung.  Wir bieten jetzt jedoch auch speziell gekennzeichnete Trainings und Anlässe an, deren Einnahmen vollumfänglich in diese Spendenkasse kommen. Dies soll nicht nur Einnahmen generieren, sondern auch die „Gemeinschaft der Willigen“ fördern und zusammenschweissen. Bitte macht ausgiebig und Grosszügig Gebrauch davon!

Transparenz

Wir sind bemüht gegenüber allen Spendern und Mitstreitern transparent zu bleiben und laufend über die Tätigkeiten zu orientieren. Fragen können über den eingerichteten Chat oder Email gestellt werden. Bist du offiziell über eine WhatsApp-Nachricht auf diese Aktion orientiert worden, Bist du in den Chatverlauf aufgenommen.

Created using the Donation Thermometer plugin https://wordpress.org/plugins/donation-thermometer/.CHF18,000Raised CHF250 towards the CHF18,000 target.CHF250Raised CHF250 towards the CHF18,000 target.1%

 

 

 

 

Gegen das Rottweiler Verbot | Für nachhaltige Lösungen & mehr Verantwortung

Nein, wir geben nicht auf!

Wir streben eine Fortführung des Beschwerdeverfahrens auf Bundesebene an. Der erstinstanzliche Entscheid ist misslich, aber kann uns nicht lähmen gegen das Rotweilerverbot selbst und weitere , drohende Rassenverbote im Kanton zu kämpfen! Es kann auch Dein Kampf sein!

Wir haben nur noch jetzt diese gute Chance!

Hilf uns und mach mit! Wir brauchen Dich um nicht auf halber Strecke abgestraft zu werden!

Nichts mehr tun ist ein Totalverlust, das wollen wir nicht, unser Durchhaltewillen ist heraugefordert worden und  gefragter denn je!

Klar, wir benötigen Geld und Leute die sich weiter dafür engagieren, für das Wohl der Rottweiler!

Deshalb ergeht dieser erneute Spenden- und Mitwirkungsaufruf um unser gemeinsames Anliegen ernsthaft weiter verfolgen zu können. Wir sind bereit zu leisten. Du auch?

Jetzt spenden

Teile unser Anliegen auf Social Media

Nein, wir geben nicht auf!

X