Die Sache
Wie aus den Medien mittlerweile hinreichend bekannt, hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich das Vorgehen des Regierungsrates gestützt und die Beschwerden abgelehnt.
Unser Fokus richtet sich alleine um die Rottweiler und allenfalls weitere gefährdete Rassen die so auf diese Liste sollen.
Wir haben uns deshalb entschlossen, das Urteil weiter ans Bundesgericht zu ziehen. Im Folgenden könnt ihr weitere Informationen zu allgemeinen Fragen den folgenden Rubriken entnehmen. Gegebenenfalls werden wir diese erweitern, wenn sich uns ein entsprechender Bedarf zeigt.